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| 6.1 |
Der Präsident
Der Präsident präsidiert die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen.
Er leitet alle vorkommenden Geschäfte und ordnet die Ausführung der Beschlüsse an.
Er beruft den Vorstand zu den Sitzungen ein, so oft es notwendig ist. Er lädt zur
Mitgliederversammlung ein. Er stimmt bei den Abstimmungen mit. Bei Stimmengleichheit
hat er den Stichentscheid. Bei Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident,
bei dessen Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied die Funktion des Präsidenten. |
| 6.2 |
Der Sekretär
Der Sekretär führt an der Mitgliederversammlung und an den Vorstandssitzungen Protokoll
und besorgt die ihm zugewiesene Korrespondenz. |
| 7 |
Die Revisionsstelle |
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Die Revisionsstelle besteht aus einem fachlich ausgewiesenen Bücherexperten
oder einer Treuhandgesellschaft. Sie hat dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung
Bericht zu erstatten und Empfehlungen in Bezug auf die Annahme der Jahresrechung zu
unterbreiten. Die Revisionsstelle ist gehalten, der ordentlichen Generalversammlung
beizuwohnen oder Bericht zu erstatten. |